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Kommentar
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Einer Pressemeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin - www.bafin.de) vom 2.8.2006 ist zu entnehmen, dass die BaFin
der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von
Bankgeschäften entzogen hat. Außerdem wurde ein Veräußerungs- und
Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Die Verfügungen sind sofort
vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Zur Begründung wurde mitgeteilt, es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht.
Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
Die Privatbank trat in der Vergangenheit u.a. als Finanzier umstrittener Produkte des Grauen Kapitalmarktes in Erscheinung und ist seit Jahren Gegenstand kritischer Medienberichterstattung.
Zur Begründung wurde mitgeteilt, es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht.
Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
Die Privatbank trat in der Vergangenheit u.a. als Finanzier umstrittener Produkte des Grauen Kapitalmarktes in Erscheinung und ist seit Jahren Gegenstand kritischer Medienberichterstattung.
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