Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

Mitglieder-LogIn

Ihre Daten

Sie können für Ihr Profil in der Anwaltsuche der AG Ihren Kanzleidaten noch ein Foto zufügen und Newsletter Einstellungen vornehmen. Sie können Ihre Daten direkt über die DAV Online-Plattform ändern.

Die beim DAV hinterlegten Daten werden regelmäßig von uns aktualisiert.

Mit Beschluss vom 27.6.2006 - II ZR 218/04 ( = WM 2006, 1523) hat der BGH bekräftigt, dass auf den Widerruf einer Beitrittserklärung zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anwendbar sind. Dies verstoße nicht gegen EU-Recht.
Der Widerrufende habe bei einem Widerruf nach Haustürvorschriften nur einen Anspruch auf Zahlung des Abfindungsguthabens. Dies stehe nich im Widerspruch zu der Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG vom 20.12.1985, da sich nach deren Artikel 7 die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Richtlinie nach einzelstaatlichem Recht richten.