Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Der BGH macht mit Urteil v. 9.5.2006 - XI ZR 119/05 deutlich, dass er sich nur in Ausnahmefällen mit den tatrichterlichen Feststellungen zum Bestehen oder Nichtbestehen einer Haustürsituation auseinandersetzen will. Die Vorinstanz, dass Kammergericht, hat die Haustürsituation für die Finanzierung eines Immobilienfonds u.a. deshalb verneint, weil der Anleger das weniger als drei Wochen vor dem Darlehensantrag abgegebene Beitrittsangebot nicht widerrufen hat, obwohl dieses über eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verfügte. Der BGH ließ dies unbeanstandet. Der Zeitablauf spreche gegen eine Überrumpelung des Anlegers, wenn weitere Umstände hinzukommen. Ein Umstand liegt darin, dass der Anleger von dem ordnungsgemäßen Widerrufsrecht des Beitrittsangebots nicht Gebrauch gemacht hat, ein weiterer, dass der Anleger erst nach mehreren Gesprächen mit dem Vermittler den Entschluss zum Beitrittsangebot und der Darlehensaufnahme fasste.