Anwaltsuche
Kommentar
Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.
Mitglieder-LogIn
Ihre Daten
Sie können für Ihr Profil in der Anwaltsuche der AG Ihren Kanzleidaten noch ein Foto zufügen und Newsletter Einstellungen vornehmen. Sie können Ihre Daten direkt über die DAV Online-Plattform ändern.
Die beim DAV hinterlegten Daten werden regelmäßig von uns aktualisiert.
Mit Urteil des BGH III ZR 98/06 vom 22.3.2007 wurde entschieden, dass der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Anlageinteressenten, der vor seinem Beitritt einen Prospekt u.a. mit dem - allgemein verständlichen - Text des abzuschließenden Mittelverwendungsvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrages aufzuklären.
Der BGH hat die anderslautende Entscheidung des OLG München vom 10.4.2006 aufgehoben und die Sache zurückverweisen. Betroffen sind Cinrenta Fonds, die zwischen 1998 und 2000 gezeichnet wurden. Der BGH stellt darauf ab, dass nur eine "formale" Mittelverwendungskontrolle zugesagt war, nicht jedoch eine Bonitätsprüfung der Partner der Anlagegesellschaft. Jedoch darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sich aufkommenden Bedenken und Vorbehalten auch nicht verschließen.
Hier finden Sie unsere Mitglieder.