Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Die Frage: Sanieren oder Ausscheiden hat der BGH, U. v. 19.10.2009 - II ZR 240/08 zu einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen, geschlossenen Immobilienfonds zu entscheiden. Der Fonds, dem in einem Gutachten die Sanierungsfähigkeit bescheinigt worden war, hatte mit Stimmenmehrheit beschlossen, das Eigenkapital zu erhöhen. Gesellschafter, die dem nicht zustimmen wollten, sollten aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Der BGH hat zunächst entschieden, dass zwei der Beklagten, die der Kapitalaufstockung zwar zugestimmt hatten, jedoch die Zahlung verweigerten, zur Zahlung verpflichtet sind. Denn sie hatten ohne Bedingung zugestimmt, also z.B. die Zahlung nicht davon abhängig gemacht, dass alle anderen auch zahlen.

Die weiteren Beklagten, die gegen deren Willen aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden waren, blieben ausgeschlossen. Der BGH bekräftigte, dass eine Nachschusspflicht gegen den Willen einzelner Gesellschafter gegen diese nicht durchsetzbar sei. Den Gesellschaftern, die die Chance zur Sanierung ergreifen, sei es jedoch unzumutbar, selber finanzielle Mittel aufzubringen und verpflichtet zu sein, von deren Ertrag nicht nachschusswilligen Gesellschaftern profitieren zu lassen.

Hier die komplette Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes downloaden