Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Mit Verjährungsfragen setzt sich der BGH XI ZR 132/07 v. 27.5.2008 in einer weiteren Entscheidung zum Badenia-Komplex auseinander. Die Bausparkasse hatte 1995 an der Finanzierung einer Eigentumswohnung ohne Eigenkapital mitgewirkt. Die Vorinstanz KG 4 U 85/06 v. 13.2.2007 war von noch nicht eingetretener Verjährung der Anlegeransprüche ausgegangen. Dem tritt der BGH entgegen und führt zu den subjektiven Voraussetzungen der Kenntnis insbesondere aus, diese sei nicht erst mit dem Urteil des BGH XI ZR 6/04 v. 16.5.2006 eingetreten (Beweislasterleichterung zu Lasten der Bank bei evidenten Falschaussagen des Vertriebs und institutionalisierter Zusammenarbeit mit der Bank). Allerdings reiche auch die bloße Kenntnis der Unrichtigkeit der Mietpoolabrechnung, die der Anleger der Abrechnung entnehmen könne, nicht als Verjährungsbeginn aus. Jedoch müsse sich der Anleger eine evtl. frühere Kenntnis seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Im konkreten Fall hatte der Anwalt den Anleger bereits im Jahr 2000 in einem Berufungsverfahren vertreten und auf die nach seiner Meinung planmäßig überhöhren Ausschüttungen beim Mietpool hingewiesen.