Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Aktuelles

Der BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 – XI ZR 384/03 hat der Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Leo Kirch, Gründer des seinerzeit im Mediengeschäft tätigen Kirch-Konzerns, aus eigenem und aus abgetretenem Recht der Konzernholding, der TaurusHolding GmbH & Co. KG, sowie deren Enkelgesellschaft, der PrintBeteiligungs GmbH, gegen die Deutsche Bank AG und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Dr. Rolf E. Breuer teilweise stattgegeben.

Weiterlesen: BGH: Deutsche Bank haftet teilweise im Fall Leo Kirch

 
 
Der II. Senat des BGH hat nach seiner Entscheidung v. 4.7.2005 – II ZR 354/03, ZIP 2005, 1455 die Nachschusspflicht bei Gesellschaften weiter beschränkt.. Nachträgliche Beitragserhöhungen („Nachschüsse“) können auch in einer Publikumspersonengesellschaft nicht ohne weiteres durch die Mehrheit beschlossen werden. Es bedarf hierzu einer im voraus vereinbarten Grenze.

Weiterlesen: BGH begrenzt erneut Nachschusspflicht der Gesellschafter

 
 
Der XI. Zivilsenat des BGH verneint eine zivilrechtliche Obliegenheit zur schriftlichen Dokumentation der Erfüllung von Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern.

Weiterlesen: BGH verneint Dokumentationspflicht bei Anlageberatung

 
 
Unter Hinweis auf die Entscheidung des EuGH vom 25.10.2005 hat der II. Senat des Bundesgerichtshofs in Abstimmung mit dem XI. Senat festgestellt, dass es für die Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes allein darauf ankommt, ob objektiv eine Haustürsituation vorlag. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Haustürsituation und später geschlossener Finanzierung ist nicht erforderlich.

Weiterlesen: BGH vereinfacht Ausstieg bei Haustürgeschäften

 
 
Mit Beschluss vom 6.12.2005 - 1 BvR 1905/02 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Vollstreckung gegen einen rechtskräftig zur Zahlung verurteilten Schuldner verfassungswidrig ist, wenn das zugrundeliegende Urteil auf Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe beruht, die das BVerfG für unvereinbar mit dem GG erklärt hat

Weiterlesen: BVerfG: Vollstreckung vor 1993 titulierter Bürgschaftsforderungen verfassungswidrig

 
 
In zwei Entscheidungen vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-350/03 und C-229/04 hat der Europäische Gerichtshof sich zu den Folgen des Widerrufs von Haustürrealdarlehen nach den Vorschriften der EU-Haustürrichtlinie geäußert. Im einer Reihe von Punkten wurde die bisher schon bestehende Rechtsprechung und Gesetzeslage in Deutschland bestätigt. Wichtige Ausnahme: Wenn in Folge des mit einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung versehenen Darlehens der Kunde ein Eigentumswohnung kauft, muss die Bank ihn von deren Risiken freistellen.

Weiterlesen: EuGH zu finanzierten Erwerbermodellen

 
 
Zahlt ein Dritter ohne Vorbehalt auf ein Sparkonto ein, das ein anderer in seiner Gegenwart bei einem Geldinstitut eröffnet hat, ist der Kontoinhaber Gläubiger des Geldinstituts und Eigentümer des Sparbuchs, BGH II ZR 103/03 v. 25.4.2005.

Weiterlesen: BGH: Wem gehört das Sparbuch?

 
 
Der Geschäftsbesorger eines Bauträgermodelles, dem der Erwerber eine umfassende (und nichtige) Abwicklungsvollmacht gibt, muss auf eine versteckte Innenprovision von 18,4 % hinweisen, BGH v. 28.7.2005 - III ZR 290/04.

Weiterlesen: BGH: Geschäftsbesorger muss auf versteckte Innenprovision hinweisen

 
 
Setzt die Überweisungsbank bei einen Überweisungsauftrag statt des vom Auftraggeber angegebenen Kontos ein anderes ein, kann sie bei Durchführung der fehlerhaften Überweisung einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger richten und die Belastungsbuchung rückgängig machen, BGH XI ZR 152/04.

Weiterlesen: BGH zur fehlerhaften Überweisung

 
 
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4.7.2005 - II ZR 354/03 die Nachschusspflicht von Gesellschaftern einer Publikumsgesellschaft für unzulässig erklärt, wenn nicht aus dem Gesellschaftsvertrag Ausmaß und Umfang der zusätzlichen Belastung deutlich erkennbar wird.

Weiterlesen: BGH beschränkt Nachschusspflicht von Gesellschaftern

 
 

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