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Kommentar
Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.
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Aktuelles
Die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjekts durch ein Kreditinstitut muss ex ante betrachtet vertretbar sein. Das Risiko, dass sich eine nach ordentlicher Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde.
Weiterlesen: BGH zum Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist
Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater, der nicht nur als Treuhänder einer Publikums-KG fungiert, sondern auch deren einziger (Gründungs-) Kommanditist war, verjähren in 30 Jahren gem. § 195 BGB a.F.
Weiterlesen: BGH zur Anspruchsverjährung gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten
Wer durch seine vielfach verschachtelte und herausragende Gesellschafterstellung die Geschäftspolitik und mit ihr die Konzeption des Verkaufsmodells einer Kapitalanlage bestimmen kann, haftet für Prospektmängel als sog. Hintermann.
Der BGH VII ZR 372/03 v. 8.12.2005 hatte folgenden Fall zu entscheiden.
Weiterlesen: BGH zur Haftung des Hintermanns einer Kapitalanlage
Mit deutlichen Worten an die Adresse der Vorinstanz (OLG Düsseldorf) hat der BGH III ZR vom 9.2.2006 zu Fragen der Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität einer Anlageentscheidung Stellung genommen, bei der pflichtwidrig eine für den Vertrieb bezahlte „Innenprovision“ ungenügend offen gelegt wurde und weitere Unrichtigkeiten im Prospekt einer Kapitalanlage bestanden.
Weiterlesen: BGH zur Beweislast bei ungenügend offengelegter Innenprovision
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über verschiedene Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war die Errichtung und Vermietung von Gebäuden. Die Anleger waren jeweils von Vermittlern geworben worden, sich zu Steuersparzwecken an den Fonds zu beteiligen. Der Beitritt sollte über Bankkredite finanziert werden.
Weiterlesen: II. und XI. Senat des BGH legen Meinungsverschiedenheiten bei
Die Behandlung der Steuervorteile in einem Schadensersatzprozess gegen den Vermittler einer Kapitalanlage behandelt BGH, U. v. 17.11.2005 - III ZR 350/04 (= ZIP 2006, 573). Er geht davon aus, dass erhaltene Steuervorteile bei der Beteiligung an einer Vermögensverwaltungsgesellschaft schadensmindernd zu berücksichtigen sind.
Weiterlesen: BGH zur Behandlung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung der Kapitalanlage
Der BGH hat einen Nichtannahmebeschluss vom 12.1.2006 - III ZR 407/04 (=WM 2006, 522) zum Anlass genommen, sich in einem orbiter dictum zum Prospekt des Fonds DLF 94/17 - Walter Fink KG zu äußern, der Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen war und ist. Er hält die im Prospekt vorgenommene Darstellung der Chancen und Risiken nicht für fehlerhaft.
Weiterlesen: BGH: Prospekt des DLF 94/17 verdeutlicht Chancen und Risiken
Die Parteivernehmung oder persönliche Anhörung einer Partei kann nicht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden, hat der BGH, U. v. 27.9.2005 - XI ZR 216/04 (=WM 2006, 548) entschieden.
Weiterlesen: III. Senat des BGH zur Verjährung bei Firmen ohne KWG-Erlaubnis
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