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Folge des Weiterverkaufs von Forderungen aus Immobilienkrediten durch Banken kann die Zwangsvollstreckung durch den Verwerter und der Verlust des Wohneigentums sein. beck-aktuell meldet am 20. September 2007: „In einer Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestags zu diesem Themenkreis am 19.09.2007 plädierten
Sachverständige daher dafür, den Kreditnehmern zukünftig mehr
Informationsrechte einzuräumen. Kunden sollen über Forderungsverkauf informiert werden
Nach Ansicht von Reinhard Kudiß vom Bundesverband der Deutschen Industrie
ist es unabdingbar, dass der Kreditnehmer rechtzeitig vor einem Verkauf der
Kreditforderung seine Zustimmung geben soll. Karl-Peter Schackmann-Fallis
vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken hält hingegen bereits
eine Verpflichtung, die Übertragung des Kredites dem Kunden anzeigen zu
müssen, nicht für erforderlich, wenn der Kunde weiterhin von der
übertragenden Bank betreut wird, das «Servicing» also dort verbleibt. Anders
sei es allerdings, wenn mit der Forderung auch das «Servicing» auf den
Erwerber übergehe. Udo Reifner vom Hamburger Institut für
Finanzdienstleistungen plädierte dafür, dass das «Servicing» grundsätzlich
bei der ursprünglichen Bank verbleiben solle.
Schackmann-Fallis warnte vor der Einführung eines außerordentlichen
Kündigungsrechts des Kreditnehmers im Falle einer Kreditabtretung, da dies
den Handel mit Kreditforderungen unattraktiv machen würde. Alexander
Dibelius von der Investmentbank Goldman, Sachs & Co. sieht in der Abtretung
von Forderungen eine Chance für die Banken, ihr Geschäft weiterzuentwickeln.
Da die Kredite mit Eigenkapital unterlegt werden müssten, stehe dieses
Kapital für andere Geschäftsaktivitäten nicht zur Verfügung. Bei ordentlich
bedienten Krediten sei nach dem Kreditwesengesetz eine Übertragung ohnehin
nur an Gesellschaften zulässig, die eine Banklizenz haben.
Karsten von Köller von Lone Star Funds, einem US-Finanzinvestor, der vor
allem als Aufkäufer von Immobilienkrediten in Erscheinung getreten ist,
sagte, die Lone Star-Mitarbeiter bemühten sich um die erworbenen Kredite und
wollten nicht mit unlauteren Mitteln Geld eintreiben. Die Schuldner würden
sofort informiert, und es werde das Gespräch zur Lösung ihres Problems
gesucht. Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig aus München hielt dem entgegen, für
den Käufer gehe es darum, den Fall abzuwickeln. Der Kreditnehmer könne nur
einer Verwertung seiner Immobilie zustimmen oder die sofortige
Zwangsvollstreckung riskieren. Das sei nicht hinnehmbar.
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gerd Nobbe sagte, notleidende
Kredite, die fristlos gekündigt worden sind, befänden sich im
Abwicklungsstadium. Der Schuldner habe dann das Recht zu erfahren, was er
noch zu zahlen habe. Nobbe regte des Weiteren an, den Schutz der
vertragstreuen Kreditnehmer dadurch zu verbessern, dass die Bank oder
Sparkasse verpflichtet wird, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und den Kreditnehmer zu informieren, wenn sie
eine Übertragung der Kreditforderung plant.“
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