Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Folge des Weiterverkaufs von Forderungen aus Immobilienkrediten durch Banken kann die Zwangsvollstreckung durch den Verwerter und der Verlust des Wohneigentums sein. beck-aktuell meldet am 20. September 2007: „In einer Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zu diesem Themenkreis am 19.09.2007 plädierten Sachverständige daher dafür, den Kreditnehmern zukünftig mehr Informationsrechte einzuräumen. Kunden sollen über Forderungsverkauf informiert werden Nach Ansicht von Reinhard Kudiß vom Bundesverband der Deutschen Industrie ist es unabdingbar, dass der Kreditnehmer rechtzeitig vor einem Verkauf der Kreditforderung seine Zustimmung geben soll. Karl-Peter Schackmann-Fallis vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken hält hingegen bereits eine Verpflichtung, die Übertragung des Kredites dem Kunden anzeigen zu müssen, nicht für erforderlich, wenn der Kunde weiterhin von der übertragenden Bank betreut wird, das «Servicing» also dort verbleibt. Anders sei es allerdings, wenn mit der Forderung auch das «Servicing» auf den Erwerber übergehe. Udo Reifner vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen plädierte dafür, dass das «Servicing» grundsätzlich bei der ursprünglichen Bank verbleiben solle. Schackmann-Fallis warnte vor der Einführung eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Kreditnehmers im Falle einer Kreditabtretung, da dies den Handel mit Kreditforderungen unattraktiv machen würde. Alexander Dibelius von der Investmentbank Goldman, Sachs & Co. sieht in der Abtretung von Forderungen eine Chance für die Banken, ihr Geschäft weiterzuentwickeln. Da die Kredite mit Eigenkapital unterlegt werden müssten, stehe dieses Kapital für andere Geschäftsaktivitäten nicht zur Verfügung. Bei ordentlich bedienten Krediten sei nach dem Kreditwesengesetz eine Übertragung ohnehin nur an Gesellschaften zulässig, die eine Banklizenz haben. Karsten von Köller von Lone Star Funds, einem US-Finanzinvestor, der vor allem als Aufkäufer von Immobilienkrediten in Erscheinung getreten ist, sagte, die Lone Star-Mitarbeiter bemühten sich um die erworbenen Kredite und wollten nicht mit unlauteren Mitteln Geld eintreiben. Die Schuldner würden sofort informiert, und es werde das Gespräch zur Lösung ihres Problems gesucht. Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig aus München hielt dem entgegen, für den Käufer gehe es darum, den Fall abzuwickeln. Der Kreditnehmer könne nur einer Verwertung seiner Immobilie zustimmen oder die sofortige Zwangsvollstreckung riskieren. Das sei nicht hinnehmbar. Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gerd Nobbe sagte, notleidende Kredite, die fristlos gekündigt worden sind, befänden sich im Abwicklungsstadium. Der Schuldner habe dann das Recht zu erfahren, was er noch zu zahlen habe. Nobbe regte des Weiteren an, den Schutz der vertragstreuen Kreditnehmer dadurch zu verbessern, dass die Bank oder Sparkasse verpflichtet wird, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den Kreditnehmer zu informieren, wenn sie eine Übertragung der Kreditforderung plant.“