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Tagungsbericht zum Frühjahrssymposium der Arbeitsgemeinschaft vom 04. – 05. April 2011 in Brüssel
atomium Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV setzte die Serie ihrer Frühjahrsveranstaltungen in diesem Jahr in Brüssel fort. Themen waren unter anderem: Bewältigung der Finanzkrise, Aktienrecht und Europäische Sammelklage. Lesen Sie im folgenden den Tagungsbericht von RA Prof. Dr. Zacher aus Köln.

Das diesjährige Frühjahrssymposium der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, welches sich inzwischen als weitere alljährliche Veranstaltung neben der jeweils im Herbst stattfindenden Jahrestagung fest etabliert hat, fand in diesem Jahr wiederum in Brüssel statt. Wie Herr Kollege Assies in seinen einleitenden Worten feststellte, war Brüssel in diesem Jahr erneut der Ort der Wahl, weil von dort aus viele Impulse zu den derzeit in der Umsetzung oder zumindest Diskussion befindlichen Regulierungsbestrebungen im Bank- und Kapitalmarktrecht ausgehen. Dieser Ausrichtung waren insgesamt 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefolgt. Die Beteiligung war damit etwas geringer als bei der entsprechenden Veranstaltung im Vorjahr in London, wenngleich Beiträge und Diskussionen deshalb keineswegs einen weniger intensiven und zum Teil auch unterschiedliche Standpunkte verdeutlichenden Inhalt hatten.

Der erste Vortrag am Montagnachmittag betraf die Entwicklungen im europäischen Vertragsrecht, welche von Herrn Prof. Dr. Dirk Staudenmayer, Generaldirektor Justiz der Europäischen Kommission,  im Überblick dargestellt wurden. Er berichtete nicht nur von dem schon aus 2001 stammenden Gedanken des Entwurfes eines Europäischen Zivilgesetzbuches, welcher allerdings im politischen Getriebe etwas versandete, sondern insb. auch von den Arbeiten an einem Gründbuch zu einer einheitlichen Vertragsordnung seit 2010. In diesem Rahmen wurde der Gedanke diskutiert, Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Geschäften neben der Anknüpfung an eine nationale Rechtsordnung der berührten Mitgliedsstaaten die Anknüpfung an ein einheitliches europäisches Vertragsrecht zu eröffnen, was Verbrauchern, aber insb. auch mittelständischen Unternehmen erhebliche Vorteile bieten könne. Dieser Gedanke der „freiwilligen Unterwerfung unter eine europäische Gesamtrechtsordnung“ könne ggf. nicht nur im Kaufrecht, sondern auch bei Finanzdienstleistungen zukünftig in Frage kommen. Dass sich hierbei gerade auch aus der Sicht der Verbraucher und Publikumsanleger auch Probleme ergeben könnten, zeigten die zum Teil kritischen Fragen zu diesem Modell.

Frau Birgit Ortkempers, LL.M. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte dann die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) als die „neue europäische Aufsicht“ vor. Die komplexe Struktur des neuen Aufsichtssystems wurde dabei ebenso deutlich wie ein fein abgestimmtes Sanktionensystem, welches auch vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips zunächst Empfehlungen bzw. Aufsichtsmaßnahmen der ESMA im Verhältnis zu den  jeweils zuständigen nationalen Behörden vorsieht, wobei ein unmittelbares Eingreifen der ESMA nur als „Ultima Ratio“ in Betracht kommt.

Das europäische und deutsche Aktienrecht wurde von Herrn Dr. Helmut Krenek, Vorsitzender Richter der 5. Kammer für Handelssachen am Landgericht München I, dargestellt. Grundsätze des Rechts der SE und Unterschiede zum herkömmlichen deutschen Aktienrecht wurden dabei ebenso dargestellt wie der Einfluss von primären und sekundären Gemeinschaftsrecht auf das deutsche nationale Aktienrecht.

Der Abend des ersten Tages des Symposiums bot bei einem Abendessen im „Maison du Cygne“ Gelegenheit für alle Teilnehmer und Referenten zum persönlichen und nicht nur fachbezogenen Gespräch. Auch diese Möglichkeit wurde intensiv genutzt, von einigen Teilnehmern durchaus noch in der „Verlängerung“ am frühen Dienstagmorgen.

Nachdem am Dienstagmorgen eine Stadtführung mit europäischem Bezug nicht nur die Prägung des Brüsseler Stadtbildes (auch) durch die europäischen Institutionen, sondern auch der Justiz durch den eher imposanten als architektonisch filigranen Justizpalast den Teilnehmern näher brachte, betraf der erste Vortrag die Entwicklungen zur europäischen Sammelklage. Frau Katja Lenzing von der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission berichtete dabei zunächst von dem aus politischen Gründen schließlich gestoppten Entwurf eines Richtlinienvorschlages auf dem Gebiet des Kartellrechts. Sehr anschaulich wurden dann die derzeit diskutierten Vorstellungen für einen kohärenten horizontalen Ansatz dargestellt, welche im Zeitraum von Februar bis April 2011 auch Gegenstand öffentlicher Konsultation sind. Dies betrifft auch das Kapitalmarktrecht. Die Thesen und Fragen des Konsultationspapiers sowie die dort dargestellten Handlungsoptionen wurden ausführlich dargestellt. Ende 2011 ist mit einer Vorstellung der Ergebnisse der Konsultationen und der Ankündigung der nächsten Schritte zu rechnen.

Während beinahe zeitgleich in Brüssel eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema stattfand, wurde im Rahmen des Symposiums hierzu ausführlich das Pro und Contra diskutiert. Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Stürner aus Freiburg vertrat dabei die Contra-Position, welche er u.a. auch mit den durchaus gemischten Erfahrungen mit Sammelklagen als Teil des US-amerikanischen Rechtssystems begründete. Er stellte dar, dass eine gefährliche Symbiose von robusten Unternehmern, Verbrauchern, welche auf eine Haftung allzu sorglos vertrauen würden und Beratern und Verbänden, die von diesem Gegensatz im eigenen wirtschaftlichen Interesse profitierten, die Folge sein könne.

Die pointierte Zuspitzung auf ein „Gambling und Bargaining im Rechtskasino“ konnte von Herrn Kollegen Andreas W. Tilp aus Kirchentellinsfurt, welcher die Pro-Argumentation vertrat, selbstverständlich nicht unwidersprochen bleiben. Er hob seinerseits die Unzulänglichkeiten der in Deutschland sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer subjektiven Klagehäufung und auch es Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes hervor. Anhand von 10 Thesen wurde von ihm ausführlich und offensiv erläutert, warum gerade auch durch finanzielle Anreize die irrationale Apathie der geschädigten Anleger überwunden werden müsse, um der von ihm so bezeichneten „Schädigerindustrie“ auf gleiche Augenhöhe begegnen zu können und durch die entsprechende Abschreckung auch einen hinreichenden Präventivschutz zu gewährleisten.

An diese sehr deutlich akzentuierten Gedanken von Herrn Kollegen Tilp als einem nach eigenem Bekunden „Protagonisten einer europäischen Klageindustrie“ schloss sich erwartungsgemäß eine sehr lebhafte Diskussion an. Ungeachtet der zum Teil sehr unterschiedlichen Standpunkte wurde klar, dass die Entscheidung für oder gegen einen weiteren Ausbau der Möglichkeiten von Sammelklagen in Europa auch in starkem Maße von gesellschaftspolitischen Grundwertungen abhängt. Dies zeigt sich auch in den derzeit in Theorie und Praxis unterschiedlich ausgeprägten Möglichkeiten in den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten in Bezug auf Sammelklagen. Hier sucht „Europa noch den Superstar“ unter den möglichen Systemen, wie es zum Abschluss der Diskussion formuliert wurde.

Nach der Mittagspause stellte Herr Dr. Christoph Schieble von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission die Finanzkrise aus europäischer Sicht mit den Schlagworten „Derivate, Akteure und Strukturen“ dar. Nicht nur die Erscheinungsformen und mögliche Reaktionen hierauf wurden dargestellt, sondern auch einprägsame Bilder gefunden. So wurde z.B. die jüngste europäische Finanzkrise im Hinblick auf infizierte Kredite bei einzelnen Banken mit einer ansteckenden Krankheit innerhalb einer Menschengruppe veranschaulicht, bei der zwar das Vorhandensein des Virus bekannt ist, aber nicht die konkret angesteckten Mitglieder dieser Gruppe. Ebenso wie dies in einer gesellschaftlichen Gruppe zur Aufgabe der Praxis des Händeschüttelns führen würde, war dies nach der Darstellung von Herrn Dr. Schieble ein Grund dafür, warum generell der Bankensektor zeitweilig vom großen Misstrauen und einer starken Einschränkung der vertraglichen Kontakte geprägt war.

Weder das Händeschütteln noch der herzliche Austausch zwischen allen Teilnehmern, verbunden mit dem Dank an alle bei der Organisation des Frühjahrssymposiums Beteiligten, wurde jedoch am Ende der Veranstaltung am Dienstagnachmittag eingeschränkt. Gerade der intensive Austausch auf der Veranstaltung in Brüssel wurde besonders gewürdigt. Voraussichtlich im März 2012 wird in Paris das nächste Frühjahrssymposium stattfinden, welches nach dieser gelungenen Veranstaltung sicher wiederum mit einem regen Zuspruch rechnen darf.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Zacher, MBA, Köln

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