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Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind (Aufnahmeantrag - hier downloaden -) und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Bank- und Kapitalmarktrecht richtet. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt € 80,-.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Mai 2003. Sie ist organisiert auf der Grundlage einer vom Vorstand des DAV beschlossenen Satzung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführender Ausschuss. Bisher sind über 700 Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft beigetreten.
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Ziele und Aufgaben, die Bedeutung des Bank- und Kapitalmarktrecht für die anwaltliche Praxis bewusst zu machen zur Fortentwicklung des Bank- und Kapitalmarktrechts beizutragen Probleme des Bank- und Kapitalmarktrechts zu erörtern die Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts zu fördern auf eine Vereinfachung des Bank- und Kapitalmarktrechts hinzuwirken.
Die Arbeitsgemeinschaft führt Fachveranstaltungen durch. Sie unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht und damit im Zusammenhang stehende anwaltsspezifische Fragen.
Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen interessierten Personen offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge.
Hier die aktuelle Geschäftsordnung downloaden
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an die
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein Littenstr.11 10179 Berlin
Tel.: 030/726152 0 Fax: 030/726152194.
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