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Mit einem richtungsweisenden Urteil hat der BGH nun Klarheit zur Insolvenzfestigkeit von Lastschriften geschaffen. Strittig war die bislang häufig praktizierte Vorgehensweise von Insolvenzverwaltern, den kurz vor der Insolvenzanmeldung eingezogenen Lastschriften zu widersprechen und die Beträge wieder in die Insolvenzmasse zurückzuführen.
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