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EU will Weg für grenzüberschreitende Kontenpfändung ebnen
account_lock Unternehmen haben im Auslandsgeschäft oft mit säumigen Zahlern zu kämpfen, scheuen jedoch den Gang vor Gericht. Nun soll eine EU-weite Einheitsregelung zur grenzüberschreitenden Kontenpfändung das Eintreiben offener Forderungen innerhalb der EU erleichtern.

© Thorben Wengert / pixelio.de


Mit einem Beschlussvorschlag vom 25. Juli will die EU-Kommission das grenzüberschreitende Eintreiben offener Forderungen innerhalb der Mitgliedstaaten erleichtern. Hintergrund des Vorstoßes ist, dass es in der Praxis bislang schwierig ist, juristischen Druck auf säumige Zahler im Ausland auszuüben. Davon sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, die im Auslandsgeschäft über keine kaufmännischen und juristischen Fachleute vor Ort verfügen und vor ebenso kostspieligen wie unwägsamen Rechtsstreitigkeiten im Ausland zurückschrecken.

Die geplante Neuregelung soll es nun möglich machen, mit einem EU-weit standardisierten Verfahren ausstehende Forderungsbeträge auf den Bankkonten säumiger Schulder im Ausland sperren zu lassen. Dafür sollen einheitliche Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem die Vorschriften für die Zuständigkeit, die Bedingungen für den Erlass des Pfändungsbeschlusses, die Vollstreckung im Rahmen der nationalen Gesetzgebung sowie die Einspruchsmöglichkeiten des Schuldners.

Zwar hat der Gläubiger mit der EU-Kontenpfändung noch keinen direkten Zugriff auf das Geld des säumigen Zahlers im Ausland, weil es sich nur um eine einstweilige Sicherungsmaßnahme handelt. Doch zumindest bleibt der strittige Betrag auf dem Konto eingefroren, so dass der Gläubiger am Ende nicht auf einer zwar rechtskräftigen, aber uneinbringlichen Forderung sitzenbleibt.

Derzeit ist die Vorlage noch im Stadium eines Vorschlags, der nun an das Europäische Parlament und an den Rat der EU weitergeleitet werden soll. Wird der Beschluss dort im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens genehmigt, dann könnten sich mit der anschließenden Umsetzung in nationales Recht die Ausfallrisiken für Unternehmen im EU-Auslandsgeschäft spürbar reduzieren.

Hier geht es zum Originaltext der EU-Kommission:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/923&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

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