Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Kommentar

Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.


KONTRA:  RA Hans Christian Kirchner "Beschluss des OLG Frankfurt führt zu überzogener Publizitätspflicht"

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Am 19. und 20.11.2009 fand in Hamburg der 6. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts statt. Vor dem Hintergrund der nochmals deutlich gestiegenen Teilnehmerzahl kann die Tagung heute als „Muss“ für den auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigen Kollegen angesehen werden. Wie in den Vorjahren war die Veranstaltung mit hochkarätigen Referenten besetzt. Herr Richter am Bundesgerichtshof Claus Dörr referierte am ersten Tag zu dem Thema „Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats zur Vermittlung geschlossener Fondsbeteiligungen“.

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Voll besetzt der Tagungssaal

Herr Claus Dörr stellte die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu dar, dass und insbesondere welche Wirtschaftspresse von einem Berater zeitnah auszuwerten ist und in die Beratung einzufließen hat. Im Bereich der Prospekthaftung wurde dargestellt, dass der Anleger in den Schutzbereich des Prüfungsvertrags mit dem Wirtschaftsprüfer über das Rechtsinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter einbezogen sein kann. Der Vortrag schloss mit der Darstellung eines aktuellen Urteils des III. Zivilsenats vom 19.11.2009 – III ZR 108/08 -, das sich mit der Haftung der Mittelverwendungskontrolleure beschäftigt. Diese sind noch vor der Aufnahme der Tätigkeit durch die Fondsgesellschaft verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verwendungskontrolle sicherzustellen. Etwaige Haftungsbegrenzungen zu Gunsten des Mittelverwendungskontrolleurs sind dabei gegenüber den Anlegern unwirksam. Herr Rechtsanwalt Hartmut Strube referierte über das „System Citibank“.

Aufmerksame Zuhörerinnen und Zuhörer

Am Beispiel der Beratungspraxis der Citibank wurde die Erstellung eines Risikoprofils im Rahmen eines Beratungsgesprächs im Einzelnen dargestellt. Herr Strube schilderte seine Erfahrungen mit der Kulanzregelung der Citibank bei den Lehman-Zertifikaten und gab einen Rechtsprechungsüberblick. Herr Kollege Dr. Volker Lang stellte die aktuellen Entwicklungen im Bereich Geldwäsche und Compliance dar. In Wertpapier-Dienstleistungsunternehmen besteht gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 WpHG i. V. m. § 12 Abs. 4 Satz 1 WpDVerOV die Verpflichtung, einen Compliance-Beauftragten zu ernennen, der nach einer Ansicht sogar Gesetzesverstöße des Unternehmens im öffentlichen Interesse zu verhindern haben soll. Die Rechtsprechung hat demgegenüber bisher nur eine Garantenstellung bei Compliance-Beauftragten bejaht.

Damit endete das Fachprogramm des 1. Tages. In der anschließenden Mitgliederversammlung stellte der Vorsitzende Paul H. Assies die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft im vergangenen Jahr dar. Bei der sich anschließenden Neuwahl des Geschäftsführenden Ausschusses wurden die Kollegen Paul H. Assies (Vorsitzender), Daniela A. Bergdolt (stellvertretende Vorsitzende), Hartmut Strube, Julia Heise, LL.M., Dr. Andreas Fandrich, Andreas M. Lang, LL.M. und Peter A. Gundermann einstimmig wieder gewählt.

RA Assies beim Rechenschaftsbericht

Nachdem sich Dr. Markus Geschwandtner nicht mehr zur Wahl stellte, komplettiert nun Rechtsanwalt Hans Christian Kirchner aus Berlin nach ebenfalls einstimmiger Wahl das Gremium. Der Abend endete mit einem gemeinsamen Abendessen im Elbkuppelsaal des Hotels Hafen Hamburg, das in lockerer Atmosphäre neben der Möglichkeit zum fachlichen Austausch auch viele interessante Gespräche fernab juristischer Themen bot.

Einstimmig wiedergewählt wurde der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft. Ihm gehören weiterhin an: Die Rechtsanwältinnen Bergdolt und Heise und die Rechtsanwälte Assies, Dr. Fandrich, Gundermann, Lang und Strube. Nachdem sich Rechtsanwalt Dr. Geschwandtner nicht mehr zur Wahl gestellt hat wurde neu in den Ausschuss Rechtsanwalt Kirchner von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in Berlin gewählt.

Am 2. Tag der Veranstaltung referierte Herr Prof. Dr. Jürgen Singer in einer wirtschaftlichen Betrachtung über Zertifikate und andere strukturierte Produkte. Herr Prof. Singer stellte heraus, dass die angesprochenen Anleger meist die Gestaltung einer strukturierten Anlage nicht verstehen und für den Kauf allein die theoretisch mögliche hohe Rendite entscheidend sei, während das damit verbundene höhere Risiko nicht bedacht würde. Dargestellt wurde die schlechte Ertragslage der Kreditinstitute bei der Darlehensvergabe, die durch den Verkauf von strukturierten Anlagen verbessert werden kann, was im Falle von großvolumigen Fehlspekulationen der Banken zu einem volkswirtschaftlich relevantes Misstrauen der Bevölkerung in die Wirtschaftssysteme führt.

Die Herren Rechtsanwälte Johannes Rothmund und Dr. Hanno Teuber (Syndikus der Commerzbank AG) stellten in ihren Vorträgen die rechtlichen Grundlagen zum einen der Prospekterstellung, zum anderen der Anlageberatung für Privatkunden dar. Im Anschluss referierte der bekannte Anlegervertreter Rechtsanwalt Andreas Tilp zu dem Thema “Zertifikate – selbstgestellte Haftungsfalle für Emittenten und Vertrieb?“.

In der sich anschließenden Diskussion, die von dem stellvertretenden Chefredakteur des Handelsblattes Herrn Hermann Josef Knipper moderiert wurde, wurde die interessante Frage, ob ein sogenannter „Geldführerschein“ dem Anleger hilft, von den drei vorgenannten Referenten verneint, jedoch aus verschiedenen Gründen. Herr Dr. Teuber stellte die Individualität des Anlegers und seiner Anlageentscheidung heraus, der ein Geldführerschein nicht gerecht werden könne. Herr Rothmund war der Auffassung, dass der Anleger sich für seine Entscheidung mehr Zeit nehmen und sich mit der vorgeschlagenen Anlage eingehend befassen müsse, wobei ihm der Geldführerschein nicht helfen könne. Herr Tilp sah den Geldführerschein als überflüssig an, da der Anleger richtig beraten werden müsse, was von den Anlageberatern zu leisten sei.

Herr Prof. Dr. Ulrich Seibert referierte im Anschluss zu dem Thema „Die Umsetzung der Zahlungsverkehrsrichtlinie und der Kreditrichtlinie in nationales Recht“. Herr Prof. Seibert stellte die zahlreichen Neuregelungen dar. Neben einer kurzen Darstellung des neuen Überweisungsrechtes wurde von ihm die Neuregelung zum Missbrauch von Debitkarten ausführlich erörtert, die beispielsweise auch die Möglichkeit vorsieht, den Kunden vertraglich zu einer verschuldensunabhängigen Kostentragungspflicht bis zu 150,00 € zu verpflichten. Herr Prof. Seibert vertrat die Ansicht, dass die bisherige Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Verwendung einer Debitkarte durch Dritte vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr zu halten sei.

Im Weiteren wurde die zum 11.06.2010 umgesetzte Verbraucherkreditrichtlinie dargestellt. Insbesondere wurde hierbei auf die zukünftige Erläuterungspflicht der Bank eingegangen, die Darlehensnehmer in die Lage versetzen soll, zu beurteilen, ob der Vertrag den von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Gleichfalls wurde die Verpflichtung der Bank, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten, die nunmehr nicht mehr allein im KWG geregelt ist, sondern auch in § 509 BGB n. F., erörtert. Abschließend referierte Herr Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Richard Lindner zu den Problemen und Fehlern des Vortrags im Instanzenzug aus der Sicht des Revisionsanwalts. Für den forensisch tätigen Rechtsanwalt stellte der Beitrag einen krönenden Abschluss der Veranstaltung dar.

Die Tiefe der Darstellung der Themen durch die Referenten kann diese Zusammenfassung nicht annähernd gerecht und auch die interessanten Diskussionsbeiträge der Teilnehmer können nicht hinreichend im vorstehenden Beitrag gewürdigt werden.

(RA Markus Trude, Köln)

 
 

Am 17.03.2009 fand in Brüssel das erste internationale Frühjahrssymposium der AG Bank- und Kapitalmarktrecht statt. In der gut besuchten Veranstaltung referierte Frau Daniela Umstätter, nationale Expertin bei der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission, über die Richtlinie 2007/64/EG vom 13.11.2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 319/1 vom 05.12.2007).

Weiterlesen: Tagungsbericht zum Frühjahrssymposium der AG Bank- und Kapitalmarktrecht des DAV am 17. März 2009 in Brüssel

 
 
Bericht vom 5. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts

20. – 21. November 2008
in Karlsruhe

Von Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht (Siegburg)

„Viele Facetten mit einem klaren Focus auf Bankrechtsfragen, die unter den Nägeln brennen“, so fasste ein Teilnehmer des 5. Tages des Bank- und Kapitalmarktrechts im AkademieHotel Karlsruhe Rüppur seinen Eindruck der acht Referate über die zwei Veranstaltungstage zusammen.

Weiterlesen: 5. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts in Karlsruhe

 
 
Podiumsdiskussion mit Impulsreferaten zum aktuellen Thema „Fonds in der Krise“ am 1. Mai 2008 auf dem 59. Deutschen Anwaltstags.

Erstmalig hat die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich eine Podiumsdiskussion während des Deutschen Anwaltstags angeboten, die als Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der FAO anerkannt ist. Die Veranstaltung wurde von rund 90 Kollegen besucht und fand somit eine sehr gute Resonanz. Zu den „Fonds in der Krise“ wurden aus den verschiedenartigen Blick- und Arbeitswinkeln Impulsreferate gehalten. Anschließend ergab sich eine rege Diskussion in deren Mittelpunkt das Spannungsverhältnis von Gläubigerschutz und Anlegerschutz stand.

Weiterlesen: 59. DAT: Fonds in der Krise?

 
 
von Rechtsanwalt Dr. Reinhold Roller, Fachanwalt für Steuerrecht

Der Ausschussvorsitzende Dr. Fahndrich führte am Donnerstag in gewohnt herzlicher und launiger Art und Weise in die kommenden beiden Tage ein und übergab dann recht schnell das Mikrofon an die Marketingprofis für den anwaltlichen Markt.

Weiterlesen: Rückblick auf den 4. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts 2007 in Potsdam

 
 

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