Anwaltsuche
Kommentar
Kommentar bietet ein Forum für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur pointierten Meinungsäußerung zu aktuellen Rechtsentwicklungen.
Mitglieder-LogIn
Ihre Daten
Sie können für Ihr Profil in der Anwaltsuche der AG Ihren Kanzleidaten noch ein Foto zufügen und Newsletter Einstellungen vornehmen. Sie können Ihre Daten direkt über die DAV Online-Plattform ändern.
Die beim DAV hinterlegten Daten werden regelmäßig von uns aktualisiert.
von Rechtsanwalt Dr. Reinhold Roller, Fachanwalt für Steuerrecht
Der Ausschussvorsitzende Dr. Fahndrich führte am Donnerstag in gewohnt herzlicher und launiger Art und Weise in die kommenden beiden Tage ein und übergab dann recht schnell das Mikrofon an die Marketingprofis für den anwaltlichen Markt.
Herr Kollege Huff und Professor Hommerich referierten souverän und äußerst informativ über „To Do“ und „Not To Do“ im Bereich des Anwaltsmarketings. So manchem Zuhörer schien dabei ein „Lichtlein“ aufzugehen. Denn die beiden Profis karikierten unüberhörbar den einen oder anderen Berufsalltag und die damit verbundenen Werbebemühungen der anwesenden Anwälte. Herr Kollege Huff stellte eine Übersicht der Lage aus Sicht der Medien und Professor Hommerich aus Sicht des Soldan Instituts für Anwaltsmarketings e.V. dar.
Frau Kollegin König berichtete zwischenzeitlich über Anwaltsmarketing aus Kanzleisicht, musste aber auf Grund einer Indisponiertheit leider Ihren mit Spannung erwartenden Vortrag vorzeitig abbrechen.
Im Anschluss berichtete der Berliner Kollege Eisenberg äußerst anschaulich über äußerungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Kanzleimarketing. Für einige Lacher sorgte der anschaulich vorgetragene Fall im Zusammenhang mit der ungefragten Werbung eines renommierten Autovermieters mit einem früheren Bundesminister der Finanzen.
Der Abend klang mit einem schönen Buffet, zahlreichen Gesprächen beim Essen und später an der Bar, sowie der erfrischend aufspielenden Combo „Family Affairs“ aus. Insbesondere an der Bar konnte man einvernehmliche Gespräche zwischen Anlegeranwälten und den Anwälten der Anbieterseite, bzw. von Bankjuristen verfolgen.
Der Höhepunkt des Veranstaltung folgte schließlich am Freitag morgen als Richter am BGH Dr. Ellenberger über die „Kick Back“ Entscheidung des BGH referierte. Der Vortrag war derart spannend, dass selbst die härtesten Bartrinker vom Vorabend „erfrischt“ wurden.
Herr Dr. Ellenberger referierte inhaltlich auf höchstem juristischen Niveau über die grundlegenden, auch verfassungsrechtlichen, Rechtfertigungen für kapitalmarktrechtliche Informationspflichten und zeigte im Anschluss daran einen Überblick über die Pflichten der Anbieter und mögliche Haftungsrundlagen, insbesondere aus dem Beratungsvertrag, sowie vorvertraglich, aus dem WpHG und aus den verschiedenen Prospekthaftungsansprüchen auf. Hinsichtlich des Kick-Back Urteiles des BGH vom 19.12.2006 bereitete Herr Dr. Ellenberger den zu Grunde liegenden Sachverhalt und zunächst die sich daraus ergebenden vielfältigen Verjährungsprobleme in Zusammenhang mit § 37a WpHG auf. Nach Klärung der sehr differenziert zu betrachtenden Verjährungsproblematik klärte Herr Dr. Ellenberger über die eigentliche Problematik der Inducements, bzw. Rückvergütungen auf. Im Anschluß daran bereitete Herr Dr. Ellenberger angesichts der jüngsten Urteile des BGH zum Thema Prospekthaftung bei Filmfonds noch einen Überblick über die zahlreich damit verbundenen Rechtsprobleme. Ebenso wurden die Grundsätze einer möglichen Haftung der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit den Filmfondsprospekten dargestellt.
Herr Dr. Ellenberger stellte sich anschließend den zahlreichen Fragen des Auditoriums und stand danach noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Die spannende Frage, ob die neue Rechtsprechung zu den Rückvergütungen auch für die Versicherungsbranche gelte, beantwortete Herr Dr. Ellenbarger damit, dass hierfür der 4. Zivilsenat des BGH zuständig sei, was das Auditorium nachvollziehbar nicht sonderlich zufrieden stellte. Nach diesem substanziellen Vortrag von Herrn Dr. Ellenberger war eine Kaffeepause dringend notwendig.
Herr Kollege Henning forderte im Anschluss daran den Zuhörern einigen Hirnschmalz ab, als er über die insolvenzrechtlichen Probleme von Anlegern im notleidenden Fonds sehr fundiert referierte. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht zeigte anhand zahlreicher Belege, insbesondere aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Lösungsansätze für alle Beteiligten zu folgenden Themen auf: Anleger als persönlich haftende Gesellschafter, Nachschusspflichten in der Krise, Insolvenz der Gesellschaft mit persönlich haftendem Gesellschafter, Beteiligungen an einer KG, Ansprüche des Insolvenzverwalters, die Rolle der Treuhandkommanditisten, Ansprüche gegen Dritte und zur Möglichkeit des Anlegers zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Insolvenzverwalters. Weiterhin wurden auch die damit zusammenhängenden praktischen und prozessualen Probleme abgehandelt. Immer wieder zeigte Herr Kollege Henning schließlich Parallelen zum Falk-Fonds 71 auf.
Nach einem stärkenden Mittagessen weckte der Referent Herr Professor Seibert vom BMJ die Zuhörer wieder auf und berichtete mit höchst interessanten Einblicken in das Innenleben der Gesetzgebung über neueste Diskussionen und Vorhaben im Zusammenhang mit Heuschrecken, Räuberischen Aktionären, Aktionärsrechten und Anfechtungsklagen. Nach einer Kaffepause diskutierten unter der Leitung des Chefredakteurs der Finanztest Herrn Tenhagen der Richter vom KapMuG-Senat am OLG München Dr. Fellner, der für die Telekom – Klagen zuständige Vorsitzende Richter vom LG FFM Herr Wösthoff und der renommierte Anlegerschützer, Herr Kollege Gundermann von der Kanzlei TILP Rechtsanwälte über ihre jeweiligen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem KapMuG. Im Einzelnen gingen die Referenten sehr detailliert auf die aus ihrer Sicht jeweils bestehende Reformbedürftigkeit des KapMuG ein. Insbesondere das derzeit bestehende Aussetzungsverfahren gem. § 7 KapMuG, die Ouorumsregelung gem. § 4 KapMuG, sowie die in § 13 KapMuG lauernde Gefahr des „Ping-Pong-Spiels“ wurden einhellig von allen drei Referenten kritisiert, wobei naturgemäß die beiden Richter Herr Dr. Fellner und Herr Wösthoff andere Schwerpunkte setzten als der Anlegeranwalt Herr Kollege Gundermann.
Zahlreiche Nachfragen aus dem Publikum und eine einerseits frische und engagierte, andererseits etwas frustriert wirkende Stellungnahme von Herrn Wösthoff, der nun ja auch unter dem KapMuG am stärksten zu leiden scheint, ließen eine lebhafte Diskussion mit zahlreichen Verbesserungsvorschlägen für die Reform des KapMuG entstehen. Im Anschluss daran traten die 150 Teilnehmer unmittelbar ihren Heimweg in den Rest von Deutschland und die Schweiz an.
Seminarunterlagen
Vortrag Huff
Vortrag König
Vortrag Hommerich
Vortrag Ellenberger
Script Henning
Vortrag Henning/a>
Vortrag Seibert
Gliederung Fellner
Gliederung Wösthoff
Vortrag Hommerich
Gliederung Gundermann
Grafik Gundermann
Gesetz Gundermann
Der Ausschussvorsitzende Dr. Fahndrich führte am Donnerstag in gewohnt herzlicher und launiger Art und Weise in die kommenden beiden Tage ein und übergab dann recht schnell das Mikrofon an die Marketingprofis für den anwaltlichen Markt.
Herr Kollege Huff und Professor Hommerich referierten souverän und äußerst informativ über „To Do“ und „Not To Do“ im Bereich des Anwaltsmarketings. So manchem Zuhörer schien dabei ein „Lichtlein“ aufzugehen. Denn die beiden Profis karikierten unüberhörbar den einen oder anderen Berufsalltag und die damit verbundenen Werbebemühungen der anwesenden Anwälte. Herr Kollege Huff stellte eine Übersicht der Lage aus Sicht der Medien und Professor Hommerich aus Sicht des Soldan Instituts für Anwaltsmarketings e.V. dar.
Frau Kollegin König berichtete zwischenzeitlich über Anwaltsmarketing aus Kanzleisicht, musste aber auf Grund einer Indisponiertheit leider Ihren mit Spannung erwartenden Vortrag vorzeitig abbrechen.
Im Anschluss berichtete der Berliner Kollege Eisenberg äußerst anschaulich über äußerungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Kanzleimarketing. Für einige Lacher sorgte der anschaulich vorgetragene Fall im Zusammenhang mit der ungefragten Werbung eines renommierten Autovermieters mit einem früheren Bundesminister der Finanzen.
Der Abend klang mit einem schönen Buffet, zahlreichen Gesprächen beim Essen und später an der Bar, sowie der erfrischend aufspielenden Combo „Family Affairs“ aus. Insbesondere an der Bar konnte man einvernehmliche Gespräche zwischen Anlegeranwälten und den Anwälten der Anbieterseite, bzw. von Bankjuristen verfolgen.
Der Höhepunkt des Veranstaltung folgte schließlich am Freitag morgen als Richter am BGH Dr. Ellenberger über die „Kick Back“ Entscheidung des BGH referierte. Der Vortrag war derart spannend, dass selbst die härtesten Bartrinker vom Vorabend „erfrischt“ wurden.
Herr Dr. Ellenberger referierte inhaltlich auf höchstem juristischen Niveau über die grundlegenden, auch verfassungsrechtlichen, Rechtfertigungen für kapitalmarktrechtliche Informationspflichten und zeigte im Anschluss daran einen Überblick über die Pflichten der Anbieter und mögliche Haftungsrundlagen, insbesondere aus dem Beratungsvertrag, sowie vorvertraglich, aus dem WpHG und aus den verschiedenen Prospekthaftungsansprüchen auf. Hinsichtlich des Kick-Back Urteiles des BGH vom 19.12.2006 bereitete Herr Dr. Ellenberger den zu Grunde liegenden Sachverhalt und zunächst die sich daraus ergebenden vielfältigen Verjährungsprobleme in Zusammenhang mit § 37a WpHG auf. Nach Klärung der sehr differenziert zu betrachtenden Verjährungsproblematik klärte Herr Dr. Ellenberger über die eigentliche Problematik der Inducements, bzw. Rückvergütungen auf. Im Anschluß daran bereitete Herr Dr. Ellenberger angesichts der jüngsten Urteile des BGH zum Thema Prospekthaftung bei Filmfonds noch einen Überblick über die zahlreich damit verbundenen Rechtsprobleme. Ebenso wurden die Grundsätze einer möglichen Haftung der Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit den Filmfondsprospekten dargestellt.
Herr Dr. Ellenberger stellte sich anschließend den zahlreichen Fragen des Auditoriums und stand danach noch für Einzelgespräche zur Verfügung. Die spannende Frage, ob die neue Rechtsprechung zu den Rückvergütungen auch für die Versicherungsbranche gelte, beantwortete Herr Dr. Ellenbarger damit, dass hierfür der 4. Zivilsenat des BGH zuständig sei, was das Auditorium nachvollziehbar nicht sonderlich zufrieden stellte. Nach diesem substanziellen Vortrag von Herrn Dr. Ellenberger war eine Kaffeepause dringend notwendig.
Herr Kollege Henning forderte im Anschluss daran den Zuhörern einigen Hirnschmalz ab, als er über die insolvenzrechtlichen Probleme von Anlegern im notleidenden Fonds sehr fundiert referierte. Der Fachanwalt für Insolvenzrecht zeigte anhand zahlreicher Belege, insbesondere aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Lösungsansätze für alle Beteiligten zu folgenden Themen auf: Anleger als persönlich haftende Gesellschafter, Nachschusspflichten in der Krise, Insolvenz der Gesellschaft mit persönlich haftendem Gesellschafter, Beteiligungen an einer KG, Ansprüche des Insolvenzverwalters, die Rolle der Treuhandkommanditisten, Ansprüche gegen Dritte und zur Möglichkeit des Anlegers zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Insolvenzverwalters. Weiterhin wurden auch die damit zusammenhängenden praktischen und prozessualen Probleme abgehandelt. Immer wieder zeigte Herr Kollege Henning schließlich Parallelen zum Falk-Fonds 71 auf.
Nach einem stärkenden Mittagessen weckte der Referent Herr Professor Seibert vom BMJ die Zuhörer wieder auf und berichtete mit höchst interessanten Einblicken in das Innenleben der Gesetzgebung über neueste Diskussionen und Vorhaben im Zusammenhang mit Heuschrecken, Räuberischen Aktionären, Aktionärsrechten und Anfechtungsklagen. Nach einer Kaffepause diskutierten unter der Leitung des Chefredakteurs der Finanztest Herrn Tenhagen der Richter vom KapMuG-Senat am OLG München Dr. Fellner, der für die Telekom – Klagen zuständige Vorsitzende Richter vom LG FFM Herr Wösthoff und der renommierte Anlegerschützer, Herr Kollege Gundermann von der Kanzlei TILP Rechtsanwälte über ihre jeweiligen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem KapMuG. Im Einzelnen gingen die Referenten sehr detailliert auf die aus ihrer Sicht jeweils bestehende Reformbedürftigkeit des KapMuG ein. Insbesondere das derzeit bestehende Aussetzungsverfahren gem. § 7 KapMuG, die Ouorumsregelung gem. § 4 KapMuG, sowie die in § 13 KapMuG lauernde Gefahr des „Ping-Pong-Spiels“ wurden einhellig von allen drei Referenten kritisiert, wobei naturgemäß die beiden Richter Herr Dr. Fellner und Herr Wösthoff andere Schwerpunkte setzten als der Anlegeranwalt Herr Kollege Gundermann.
Zahlreiche Nachfragen aus dem Publikum und eine einerseits frische und engagierte, andererseits etwas frustriert wirkende Stellungnahme von Herrn Wösthoff, der nun ja auch unter dem KapMuG am stärksten zu leiden scheint, ließen eine lebhafte Diskussion mit zahlreichen Verbesserungsvorschlägen für die Reform des KapMuG entstehen. Im Anschluss daran traten die 150 Teilnehmer unmittelbar ihren Heimweg in den Rest von Deutschland und die Schweiz an.
Seminarunterlagen
Hier finden Sie unsere Mitglieder.