Seit 2015 können Sie fünf Ihrer 15 Stunden Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte nach § 15 Abs. 4 der Fachanwaltsordnung im Selbststudium absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein greift diese Regelung auf und möchte Ihnen die Erfüllung Ihrer Fortbildungspflicht als Fachanwältin bzw. als Fachanwalt so einfach und unkompliziert wie möglich machen. Zu diesem Zweck bieten wir Ihnen eine Möglichkeit des Online-Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle.
Wir bieten Ihnen auf dem Onlineportal www.faocampus.de vier bis fünfmal im Jahr ausgewählte gerichtliche Entscheidungen zu wichtigen Themen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Diese können Sie durcharbeiten und hierzu eine nach der Fachanwaltsordnung erforderliche Lernerfolgskontrolle absolvieren. Die Bescheinigung über die Lernerfolgskontrolle sowie die Aufgaben des multiple choice-Tests können Sie dann bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen.
Auf dem Portal www.faocampus.de finden Sie auch das Angebot weiterer Arbeitsgemeinschaften des DAV für die Fortbildung im Selbststudium. Die Registrierung als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist unkompliziert möglich. Sie benötigen lediglich ihre DAV-Mitgliedsnummer. Diese finden Sie beispielsweise auf dem Adressfeld des Anwaltsblattes. Sobald Sie im Portal www.faocampus.de registriert sind, haben Sie Zugang zu den ausgewählten Entscheidungen sowie zu den Lernerfolgskontrollen.
Wenn Sie das Portal www.faocampus.de bereits über das Anwaltsblatt oder Ihre Mitgliedschaft in einer anderen Arbeitsgemeinschaft nutzen, können Sie den Zugang für das Bank- und Kapitalmarktrecht einfach in Ihrem Kundenbereich unter „Profil bearbeiten“ hinzuwählen.