2015 wurde die Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte von zehn auf 15 Stunden erhöht. Fünf dieser 15 Stunden können nach § 15 Abs. 4 der Fachanwaltsordnung im Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein greift diese Regelung auf und möchte Ihnen die Erfüllung Ihrer Fortbildungspflicht als Fachanwältin bzw. als Fachanwalt so einfach und unkompliziert wie möglich machen. Zu diesem Zweck haben wir mit der WM-Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht eine Vereinbarung abgeschlossen und können Ihnen hierüber eine Möglichkeit des
Online-Selbststudiums der Zeitschrift WM (5 FAO-Std.) mit Lernerfolgskontrolle
bieten. Künftig erhalten Sie online (s.u.) fünf- bis sechsmal im Jahr Beiträge aus der Zeitschrift WM; in diesem Jahr werden wir Ihnen voraussichtlich noch 2 - 3 Stunden Selbststudium ermöglichen können. Diese können Sie durcharbeiten und hierzu eine nach der Fachanwaltsordnung erforderliche Lernerfolgskontrolle absolvieren. Die Bescheinigung über die Lernerfolgskontrolle sowie die Aufgaben des multiple choice-Tests können Sie dann bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen.
Die Beiträge finden Sie auf den Portalen www.faocampus.de, das bereits andere Arbeitsgemeinschaften des DAV für die Fortbildung im Selbststudium nutzen. Die Registrierung als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist unkompliziert möglich. Sie benötigen lediglich ihre DAV-Mitgliedsnummer. Diese finden Sie beispielsweise auf dem Adressfeld des Anwaltsblattes. Sobald Sie im Portal www.faocampus.de registriert sind, haben Sie Zugang zu den ausgewählten Beiträgen der WM-Zeitschrift Wirtschafts- und Bankrecht sowie zu den Lernerfolgskontrollen.
Wenn Sie das Portal faocampus.de bereits über das Anwaltsblatt oder Ihre Mitgliedschaft in einer anderen Arbeitsgemeinschaft nutzen, können Sie den Zugang für das Bank- und Kapitalmarktrecht einfach in Ihrem Kundenbereich unter „Profil bearbeiten“ hinzuwählen.