Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV ist ein rechtlich unselbständiger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen Anwaltverein sind und deren berufliches Interesse sich besonders auf das Bank- und Kapitalmarktrecht richtet. Der Mitgliedsbeitrag betrug bisher 70 Euro je Geschäftsjahr. Die Mitgliederversammlung hat am 18. Nov. 2021 beschlossen, für die Jahre 2022 und 2023 den Jahresbeitrag jeweils auf 35 Euro festzusetzen. Ab dem Jahr 2024 gilt wieder der bisherige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 70 Euro je Geschäftsjahr.
Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Mai 2003. Sie ist organisiert auf der Grundlage einer vom Vorstand des DAV beschlossenen Satzung. Organe sind die Mitgliederversammlung und der Geschäftsführender Ausschuss. Bisher sind über 1.000 Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaft beigetreten.
Die Arbeitsgemeinschaft führt Fachveranstaltungen durch. Sie unterrichtet ihre Mitglieder über Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht und damit im Zusammenhang stehende anwaltsspezifische Fragen.
Die Teilnahme an den Fachveranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft steht in der Regel allen interessierten Personen offen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zahlen vergünstigte Teilnehmerbeiträge.