In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Ravensburg die Debatte um den Widerruf von Krediten mit neuen Aspekten wieder neu aufleben lassen. Im Fokus des Urteils steht das Aufrechnungsverbot, das in vielen AGB von Banken und Sparkassen zu finden ist. Tenor des Urteils: Diese Klausel stelle für Kreditnehmer ein unzulässiges Hindernis für die Ausübung des Widerrufs dar – mit der Konsequenz, dass die Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt.
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